. : : Die betriebliche Altersvorsorge : : .
Laut Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge, kurz (BetrAVG) genannt, muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit für eine Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung einräumen.
Hierbei ist es vorgeschrieben, dass entweder die Umwandlung in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds möglich gemacht werden muss.
Sollten beide Durchführungswege nicht möglich sein, ist die Möglichkeit der Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Der für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandelnde Teil des Entgeltes ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Dadurch ergibt sich ein maximal umzuwandelnder Betrag von 2.520,-- € p.a..
Folgende Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es:
Ihre Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Hinweis:
Die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung liegen insbesondere in der Besteuerung während der Ansparzeit und der Besteuerung der Rentenleistungen.
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