Durch die Bauleistungsversicherung schützen Sie sich vor unvorhergesehenen Schäden auf Ihrer Baustelle.
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine Spezialversicherung. Sie gewährt Ihnen während der Bauzeit Versicherungsschutz gegen eintretende Sachschäden am entstehenden Bauwerk. Versichert werden können Baumaßnahmen des Hoch- und des Tiefbaus. Versicherungsnehmer können der Bauherr, der Auftraggeber oder der Auftragnehmer (Unternehmer) sein.
Was leistet die Bauleistungsversicherung?
Entschädigung wird geleistet in Höhe der Kosten für Material und Arbeitslöhne, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Bauzustand vor Schadeneintritt wiederherzustellen.
Sollte ein Selbstbehalt vereinbart worden sein, wird dieser von der Entschädigungsleistung der Bauleistungsversicherung in Abzug gebraucht.
Vertragslaufzeit der Bauleistungsversicherung
Üblicherweise ist die Laufzeit mit der Bauzeit des Objekts identisch. In jedem Fall endet die Haftung des Versicherers bei Hochbauten in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder Inbenutzungnahme oder der Behördlichen Gebrauchsabnahme. Bei Tiefbauten endet die Haftung normalerweise, wenn das Objekt abgenommen ist oder gemäß VOB Teil B § 12 Nr. 5 als abgenommen gelten kann.
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