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Die Pensionszusage Ein immer beliebter werdender Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge.
Die Pensionszusage wird vom Arbeitgeber dazu genutzt seinen Mitarbeitern eine Direktzusage zu erteilen. Die Finanzierung der Pensionszusage erfolgt nach dem Einkommessteuergesetz § 6a.
Für die übernommenen Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet die in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.
Für die Besicherung der Leistungen die über die Pensionszusage erbracht werden sollen, wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben und der jeweilige Wert dieser Versicherung muss in der Bilanz aktiviert werden.
Besonders interessant ist die Pensionszusage für Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer GmbH, da diese meistens von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Das gleiche gilt für Vorstände einer Aktiengesellschaft.
Aber auch für die Endgeldumwandlung ist die Pensionszusage steuerlich von großem Interesse. Hierbei verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seiner künftigen Bezüge (z. B. Tantiemen oder Bonifikationen) zu Gunsten einer Pensionszusage und erhält vom Arbeitgeber eine entsprechende Zusage.
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