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Die Pensionskasse bietet interessante steuerliche Vorteile.
„Die betriebliche Altersversorgung“ der Zukunft !!
Schon jetzt können Arbeitnehmer Beiträge für diese Form der betrieblichen Altersversorgung komplett steuerfrei aufwenden.
Ein Teil des Bruttogehaltes wird in eine Pensionskassenversorgung umgewandelt (in 2004 maximal 206,-- € monatlich) und wird nicht besteuert. Außerdem gilt bis Ende 2008 die Sozialversicherungsfreiheit für die Beiträge zur Pensionskasse. Das bedeutet im Allgemeinen einen Nettoaufwand von ca. 50 % des Bruttobeitrages.
Die im Alter dann zu versteuernden Renten aus der Pensionskasse werden in der Regel mit einem deutlich geringeren Steuersatz versteuert als die umzuwandelnden Beiträge während des aktiven Arbeitslebens.
Die Renten werden ab 2005 ohnehin schrittweise der vollen Versteuerung unterzogen, so dass die Besteuerung der Rente
aus einer Pensionskasse keine Schlechterstellung bedeutet.
Sie sollten also schnellstmöglich Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse ansprechen, denn darauf haben Sie seit dem 01.01.2002 einen rechtlichen Anspruch.
>> Angebot zur Pensionskasse anfordern
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