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. : : Unterstützungskasse : : .Sie wollen eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrer Firma installieren, dann sind die Unterstützungskassen eine interessante Variante für Ihr Unternehmen.
Bei der so genannten Unterstützungs-
kasse wird der Arbeitgeber Mitglied und kann dann dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Altersvorsorge in Form einer Altersrente (meist auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente) zusagen.
Die Unterstützungskasse schließt für die Finanzierung dieses Anspruches eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ab.
Die Kasse übernimmt alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung dieser Versorgung stehen. Dafür sind in der Regel Verwaltungskosten zu zahlen.
Ein wichtiger Vorteil ergibt sich für die Arbeitnehmer.
Der umgewandelte Beitrag zur Unterstützungskasse gilt nicht als Arbeitsentgelt. Dieser Beitrag ist daher für den Arbeitnehmer sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Die Sozialversicherungsfreiheit ist auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Grundlage bis 31. Dezember 2008 begrenzt.
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