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Die Privathaftpflicht – Welche Schäden sind nicht versichert?

Info zum Versicherungsvergleich online

Die Private Haftpflichtversicherung gehört ohne Zweifel zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie sichert den Versicherungsnehmer und ggf. die in den Vertrag eingeschlossenen Mitversicherten vor Schadensersatzansprüchen. Im Alltag kann ein kleiner Moment der Unachtsamkeit einen Schaden mit ungeahnten Folgen und Dimensionen auslösen. Da jeder Mitbürger jedoch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet ist, einen verursachten Schaden auszugleichen, kann dieser kurze Moment den finanziellen Ruin bedeuten. Hier schützt die Private Haftpflichtversicherung auf vielfältiger Weise.

Was sind die Aufgaben der Privaten Haftpflichtversicherung?

Die Private Haftpflichtversicherung fügt sich wie ein Schutzschild vor den Versicherungsnehmer und die durch diesen Vertrag versicherten Personen. Die primäre Aufgabe der Privaten Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der Rechtslage, sobald Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die Versicherungsgesellschaften verfügen über ein Team von Fachjuristen, die zuverlässig und genau diese wesentliche Frage prüfen. Berechtigte Ansprüche werden bedingungsgemäß bezahlt, wobei die gesamte Verhandlungsführung über den Ersatz der verursachten Schäden von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft geführt und erledigt wird. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab, und vertritt diese Haltung auch notfalls vor Gericht. Insofern besitzt die Private Haftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz, denn sämtliche Kosten, also auch Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, gehen zulasten der Versicherungsgesellschaft. Einzelheiten hierzu finden sich auf der Webseite www.privathaftpflichtversicherung.org.
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sind selbstverständlich auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung gegeben. So sind beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schadensersatzansprüche bei einem Mitversicherten oder auch Schäden, die im Zustand der Deliktunfähigkeit herbeigeführt werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Entschädigung von Schäden an Dingen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt, beispielsweise durch Miete, Pacht oder bei verbotener Eigenmacht.

Prämiensituation und Vergleich

Versicherungsgesellschaften kalkulieren weitgehend selbstständig ihre Tarife und Prämien. Es ist daher dringend empfehlenswert, einen Prämien- und Leistungsvergleich vorzunehmen, um den jeweilig günstigsten Vertrag entsprechend der individuellen Ansprüche zu ermitteln. Auf der Seite www.privathaftpflichtversicherung.org kann ein solcher Vergleich einfach, anonym und kostenfrei vorgenommen werden. Das Ergebnis eines solchen Vergleichs ist ein dezidierter Überblick über die Prämiensituation der einzelnen Gesellschaften und somit Ausdruck überlegten Handelns.

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